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Hohe Hürden für OT-Mitgliedschaft

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat hohe Hürden für die Mitgliedschaft von Unternehmen ohne Tarifbindung (OT) in Arbeitgeberverbänden aufgestellt. Da es sich bei Arbeitgeberverbänden um Tarifparteien handele, müsse durch die Satzung ausgeschlossen werden, daß OT-Mitglieder Einfluß auf Verbandsaktivitäten bei Tarifverhandlungen, Arbeitskämpfen und Arbeitsrechtsstreitgkeiten nehmen könnten, heißt es in einer am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung des Gerichtes. Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen nach der Kündigung seiner tarifgebundenen Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband mit einem Beschäftigten eine Erhöhung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich vereinbart, war aber vom Bundesarbeitsgericht unter Hinweis auf unklare Verbandsstrukturen dazu verurteilt worden, den Mann auf der Grundlage des zwischen der IG Metall und dem Gesamtverband Metall NRW geschlossenen Manteltarifvertrages zu entlohnen. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde mit dem Beschluß abgewiesen. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.12.2010, Seite 9, Kapital & Arbeit

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