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13.12.2010
- → Politisches Buch
Neu erschienen
Anti-Sarrazin
Der Parteivorstand der Linkspartei hat eine Broschüre unter dem Titel »Linke Argumente gegen rechte Hetze. Thilo Sarrazins Rassismus und die Krise« herausgegeben. Im Vorwort heißt es: »Bild und Spiegel sichern Sarrazins Thesen eine maximale öffentliche Aufmerksamkeit. Denn für neoliberale Medien und rechte Politiker kommen sie zur rechten Zeit: Die Debatte darüber wird genutzt, um von der öffentlichen Diskussion über die größte neoliberale Kürzungsoffensive seit der Agenda 2010 abzulenken.« Die Broschüre enthält einen »Fakten-Check« mit Quellennachweis zu verschiedenen Thesen des Exbundesbankers, z. B. zu »Einwanderung in Sozialsysteme«, »bildungsunwillige muslimische Migranten«, »Intelligenz ist vererblich«, »Migranten werden häufiger straffällig«. In einigen Abschnitten wird zu Themen wie »Wem nützt Rassismus?« oder »Der Wandel des ›neuen Rassismus‹: ›Der Türke‹ wird zu ›dem Muslim‹« argumentiert.Parteivorstand der Partei Die Linke: Linke Argumente gegen rechte Hetze. Thilo Sarrazins Rassismus und die Krise. Berlin 2010, 23 Seiten, kostenlos
Bezug: parteivorstand@die-linke.de
Mitteilungen
Die Monatszeitschrift der Kommunistischen Plattform der Partei Die Linke (KPF) enthält u. a. den Bericht des Sprecherrates, vorgetragen von Ellen Brombacher, sowie den Beschluß und eine Zusammenfassung der Diskussion von Fritz Wengler der zweiten Tagung der 15. Bundeskonferenz der KPF am 20. November in Berlin. Außerdem: Ellen Brombachers Eingangsstatement im Arbeitskreis »Woher wir kommen« im Rahmen des Hannoveraner Programmkonvents vom 7. November: »Niemals ist auch nur annähernd solcher Haß auf Nazideutschland erzeugt worden wie auf die DDR«. Heinz Karl erinnert daran, daß im Dezember 1920 in Berlin ein Vereinigungsparteitag von USPD und KPD stattfand, mit dem eine revolutionäre Massenpartei geschaffen wurde.Anzeige
Mitteilungen, Heft 12/2010, 38 Seiten, Spendenempfehlung 1 Euro. Bezug: KPF, Kleine Alexanderstr. 28, 10178, Fax: 030/2411046, E-Mail: kpf@die-linke.de
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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