Zum Inhalt der Seite

Volksverhetzung: Verleger verurteilt

Tübingen/Stuttgart. Die Verurteilung des Tübinger Verlegers Wigbert Grabert wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verwarf die Revi­sion des Angeklagten und bestätigte ein Urteil des Landgerichts Tübingen vom 21. Dezember 2009. Das teilte das OLG am Donnerstag mit.

Das Landgericht hatte den Besitzer des als ultrarechts geltenden Grabert-Verlags zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, in zwei Ausgaben seiner Zeitschrift Deutschland in Geschichte und Gegenwart Schriften mit volksverhetzendem Charakter verbreitet zu haben. So sei in einem im Januar 2007 veröffentlichten Artikel zu feindseligem Verhalten gegenüber Migranten, vor allem gegenüber Afrikanern, aufgerufen worden. Ausländer seien in dem Artikel pauschal als schwer kriminell und gefährlich dargestellt worden. Grabert hat Kontakte zu NPD, DVU und der Zeitung Junge Freiheit. (dapd/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 10.12.2010, Seite 1, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!