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Sicherungsverwahrung wird neu geregelt

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Neuregelung zur Sicherungsverwahrung verabschiedet. Das teilte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit. Die Novelle soll unter anderem gewährleisten, daß aus der Sicherungsverwahrung Entlassene, die weiter als gefährlich eingestuft werden, auch künftig hinter Schloß und Riegel untergebracht werden. Voraussetzung für die sogenannte Therapieunterbringung sei eine psychische Störung und eine daraus resultierende Gefährlichkeit. Damit knüpfe die Regelung an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an, der die nachträgliche Verlängerung in einer Reihe von Fällen beanstandet hatte. Künftig wird diese Maßnahme auf Schwerverbrecher wie Sexual- und Gewalttäter beschränkt bleiben. Zudem muß die Sicherungsverwahrung bereits im Urteil angeordnet oder zumindest vorbehalten werden. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 21.10.2010, Seite 1, Inland

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