-
02.09.2010
- → Ausland
Anklage gegen kurdischen Sender
Kopenhagen. Wegen »Propaganda für eine terroristischen
Vereinigung« wurde in Dänemark Anklage gegen den
lizensierten kurdischen Satellitensender Roj TV erhoben. Die
Staatsanwaltschaft fordert zudem einen Widerruf der Sendelizenz
durch die dänische Radio- und TV-Behörde. Der Sender
würde die Aktivitäten der von der EU als terroristisch
angesehenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) bewerben, erklärte
Generalstaatsanwalt Jorgen Stehen Soerensen am Dienstag. So
würden fortlaufend Interviews mit PKK-Mitgliedern gesendet,
und es werde über Gefechte zwischen der PKK-Guerilla und der
türkischen Armee berichtet. Die türkische Justiz hat der
dänischen Staatsanwaltschaft 26 Aktenordner mit
Belastungsmaterial zukommen lassen. Seit Gründung von Roj TV
im Jahr 2004 setzt sich Ankara bei den EU-Staaten und der
US-Regierung für eine Schließung des Senders ein, der
mit seinen Nachrichten, Reportagen, Kinder- und Kulturprogrammen
auf kurdisch, türkisch, arabisch und aramäisch Millionen
Menschen in Europa und dem Nahen Osten erreicht.
Die türkische Regierung hatte im April 2009 eine Schließung von Roj TV als Bedingung für ihre Zustimmung zur Wahl des dänischen Ministerpräsidenten Anders Fogh Rasmussen zum NATO-Generalsekretär genannt. Von US-Seite wurde Ankara mehrfach zugesichert, Druck auf die europäischen Verbündeten auszuüben, um den Sender zu schließen.
Die türkische Regierung hatte im April 2009 eine Schließung von Roj TV als Bedingung für ihre Zustimmung zur Wahl des dänischen Ministerpräsidenten Anders Fogh Rasmussen zum NATO-Generalsekretär genannt. Von US-Seite wurde Ankara mehrfach zugesichert, Druck auf die europäischen Verbündeten auszuüben, um den Sender zu schließen.
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Ausland
→ mehr von
Nick Brauns
