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Gericht entscheidet im Fall Ramelow

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am heutigen Mittwoch in Leipzig über die Beobachtung des Thüringer Linke-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz. Das Gericht will in dem Revisionsverfahren erstmals grundsätzlich prüfen, ob über einen Spitzenfunktionär und Abgeordneten einer Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, Dossiers aus öffentlich zugänglichen Informationen angelegt werden dürfen. Das Urteil soll noch am Mittwoch gesprochen werden.

In den Vorinstanzen hatte Ramelow weitgehend recht bekommen. Im Februar 2009 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz die Beobachtung zu beenden habe.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 21.07.2010, Seite 4, Inland

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