Zum Inhalt der Seite

Galgenfrist für Karstadt

Essen. Das Essener Amtsgericht hat die Entscheidung über den Insolvenzplan der Warenhauskette Karstadt vertagt. Grund sei, daß noch kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Dieser stelle jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung des Insolvenzplans dar, teilte das Gericht am Montag mit. Nun soll am 10. Juni über den Plan entschieden werden. Insgesamt bieten vier Unternehmen für die insolvente Warenhauskette. Neben der Investmentfirma Triton, dem Investor Nicolas Berggruen und dem Vermieterkonsortium Highstreet hatte überraschend auch ein russisches Konsortium ein Kaufangebot abgegeben. Der Karstadt-Gläubigerausschuß hatte am Freitag nach mehr als siebenstündiger Beratung die Entscheidung über die vorliegenden Kaufangebote auf den 7.Juni vertagt.

(apn/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 01.06.2010, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!