Zum Inhalt der Seite

Einspruch gegen »mg«-Urteil

Berlin. Die Verteidiger im sogenannten »mg«-Prozeß haben das Urteil des Berliner Kammergerichts angefochten. In dem Verfahren nach Paragraph 129 wegen Mitgliedschaft in der »militanten gruppe« sei es zu mehreren Rechtsfehlern gekommen, erklärten die Anwälte. Ihre Mandanten Axel H., Florian L. und Oliver R. wurden im Oktober 2009 zu Freiheitsstrafen von drei und dreieinhalb Jahren verurteilt. Die Begründung des Gerichts, warum die »mg« eine kriminelle Vereinigung nach Paragraph 129 sein soll, sei »äußert dünn«, so die Anwälte in einer Pressemitteilung am Mittwoch. So sei nicht belegt, daß die Gruppe in dem für das Urteil relevanten Zeitraum in den Jahren 2005 bis 2007 dauerhaft aus mindestens drei Mitgliedern bestanden habe. Das sei aber Vorraussetzung für die Anwendung des Paragraphen 129.

(jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 18.03.2010, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!