-
18.03.2010
- → Inland
Einspruch gegen »mg«-Urteil
Berlin. Die Verteidiger im sogenannten
»mg«-Prozeß haben das Urteil des Berliner
Kammergerichts angefochten. In dem Verfahren nach Paragraph 129
wegen Mitgliedschaft in der »militanten gruppe« sei es
zu mehreren Rechtsfehlern gekommen, erklärten die
Anwälte. Ihre Mandanten Axel H., Florian L. und Oliver R.
wurden im Oktober 2009 zu Freiheitsstrafen von drei und dreieinhalb
Jahren verurteilt. Die Begründung des Gerichts, warum die
»mg« eine kriminelle Vereinigung nach Paragraph 129
sein soll, sei »äußert dünn«, so die
Anwälte in einer Pressemitteilung am Mittwoch. So sei nicht
belegt, daß die Gruppe in dem für das Urteil relevanten
Zeitraum in den Jahren 2005 bis 2007 dauerhaft aus mindestens drei
Mitgliedern bestanden habe. Das sei aber Vorraussetzung für
die Anwendung des Paragraphen 129.
(jW)
(jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland