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Aus: Ausgabe vom 12.03.2010, Seite 4 / Inland

Verjährungsfrist wird verlängert

Berlin. Das Bundesjustizministerium will die zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Mißbrauch möglichst schnell verlängern. Sein Haus werde dazu noch vor der Sommerpause eine Gesetzesvorlage auf den Weg bringen, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), am Donnerstag im ZDF-Morgenmagazin. Bislang gilt in solchen Fällen für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche eine Frist von drei Jahren, die mit Vollendung des 21. Lebensjahres beginnt.

(ddp/jW)