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Aus: Ausgabe vom 12.03.2010, Seite 3 / Schwerpunkt

Mitgliederentscheid: »Mindestquotierte Doppelspitze«

Zu grundsätzlichen politischen Fragen war in den letzten Wochen wenig aus der Linkspartei zu hören, dafür umso mehr über doppelte Parteispitzen und Quotierungen. Am Freitag vergangener Woche kündigten dann acht Landesverbände an, daß sie beim Parteivorstand einen Mitgliederentscheid über diese Fragen beantragen wollten. Einen Tag später begrüßten die designierten Parteivorsitzenden Gesine Lötzsch und Klaus Ernst das Vorhaben, nachdem es verschiedene Medien als gefährlich für deren Wahl bezeichnet hatten. Am Montag waren es neun Landesverbände, die den Antrag einreichten: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In deren Papier heißt es:

»Der Parteivorstand hat am 26. Januar 2010 einen Vorschlag für die personelle Besetzung des Geschäftsführenden Parteivorstands unterbreitet, der zwei Parteivorsitzende, vier stellvertretende Parteivorsitzende, zwei GeschäftsführerInnen und zwei Mitglieder mit besonderen Aufgaben für die Parteibildung vorsieht. Um diesen Vorschlag wählbar zu machen, ist eine Änderung der Satzung notwendig. Die Antragsteller wollen diese Entscheidung auf eine möglichst breite Basis stellen. Daher legen sie ihren Antrag allen Mitgliedern der Partei zum Mitgliederentscheid vor. Wir schlagen vor, die mindestquotierte Doppelspitze dauerhaft in der Satzung zu verankern. Außerdem soll dem Parteitag die Möglichkeit gegeben werden, für die nächsten zwei Jahre zwei BundesgeschäftsführerInnen zu wählen und diese Möglichkeit durch einfache Mehrheit für maximal weitere zwei Jahre zu verlängern. Ferner soll der Parteitag beauftragt werden, zwei Parteibildungsbeauftragte für die kommende Amtsperiode zu wählen. Schließlich beinhaltet der Vorschlag den Auftrag an den in Rostock zu wählenden Parteivorstand, bis zum Ende des Jahres 2011 eine Urabstimmung über ein durch eine Tagung des Bundesparteitags beschlossenes Parteiprogramm herbeizuführen.«


Am Donnerstag berichtete die Zeitung Neues Deutschland, der Antrag sei in der bisher vorliegenden Form möglicherweise nicht satzungsgerecht, weil bei zwei der Landesverbände – Niedersachsen und Rheinland-Pfalz – ein Beschluß fehle. Außerdem gebe es keine in der Parteisatzung vorgesehene Durchführungsbestimmung für eine Urabstimmung. (jW)

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