Aus: Ausgabe vom 27.01.2010, Seite 2	/ Inland
Verfassungsgericht weist Beschwerde ab
										Potsdam. Die Gedenkstätte für den früheren
KPD-Vorsitzenden Ernst Thälmann in Ziegenhals südlich von
Berlin ist durch eine Verfassungsbeschwerde nicht zu retten. Das
Brandenburger Verfassungsgericht wies eine Beschwerde und den
Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zum Erhalt der
Gedenkstätte zurück, wie eine Gerichtssprecherin am
Dienstag mitteilte. Der Freundeskreis
»Ernst-Thälmann-Gedenkstätte« hatte darauf
verwiesen, daß der heutige Eigentümer des Geländes
aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs zwar ermächtigt sei,
das Gebäude abzureißen. Die Beschwerdeführer
führten dagegen jedoch an, daß die Brandenburger
Verfassung den Schutz des kulturellen Erbes gewährleiste. Die
Verfassungsrichter entgegneten, dabei handele es sich nicht um ein
Grundrecht. (ddp/jW)				
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