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Bundesanwaltschaft gegen Brandstifter

Karlsruhe. Der Angriff auf eine Hamburger Polizeiwache Anfang Dezember beschäftigt jetzt die Bundesanwaltschaft. Die Behörde ermittle wegen »besonders schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes«, erklärte der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum am Freitag in Karlsruhe. Dies sei möglich, wenn eine Tat bestimmt und geeignet sei, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen. Nach Erkenntnissen der Staatsanwälte wurde bei der Attacke eine Polizeibeamtin mit Pflastersteinen beworfen. Man ermittle allerdings nicht wegen Bildung einer kriminellen oder gar terroristischen Vereinigung, weil man noch keine Hinweise auf eine dauerhafte Gruppe habe, betonte Griesbaum. Allerdings weise die Tat »terroristische Strukturen« auf.

Auf seiten der Polizei ermittelt nach wie vor das Landeskriminalamt Hamburg. In der Nacht zum 4.Dezember hatten in der Hansestadt zehn Vermummte eine Polizeiwache im Schanzenviertel attackiert. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.12.2009, Seite 1, Inland

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