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Soli-Zuschlag nur noch unter Vorbehalt

Berlin. Der Solidaritätszuschlag soll nur noch unter Vorbehalt erhoben werden. Darauf verständigten sich die Finanzbehörden von Bund und Ländern, wie aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom Montag hervorgeht, das am Dienstag bekannt wurde. Bund und Länder reagieren damit auf ein Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts, das die Abgabe als verfassungswidrig erklärt und die Klage eines Angestellten an das Bundesverfassungsgericht (BVG)in Karlsruhe verwiesen hatte. Die Steuerbescheide sollen für die Steuerjahre von 2005 an mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden. Sollte das BVG den »Soli« ebenfalls als verfassungswidrig einstufen, brauchen Steuerzahler keinen Einspruch einzulegen. Der Zuschlag wurde Anfang der 1990er Jahre als vorübergehende sogenannte Ergänzungsabgabe eingeführt, um die Kosten der deutschen Einheit zu finanzieren. Der Bund nimmt durch die Abgabe jährlich rund zwölf Milliarden Euro ein.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 09.12.2009, Seite 5, Inland

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