-
20.11.2009
- → Inland
Verena Becker legt Haftbeschwerde ein
Karlsruhe. Die frühere RAF-Angehörige Verena Becker, die
seit knapp drei Monaten wegen neuer Erkenntnisse über den Mord
an Generalbundesanwalt Siegfried Buback in Untersuchungshaft sitzt,
hat Haftbeschwerde beantragt. Die Bundesanwaltschaft geht
allerdings weiterhin von einem dringenden Tatverdacht aus und
sprach sich gegen die Entlassung aus der U-Haft aus, wie
Behördensprecher Frank Wallenta am Donnerstag der
Nachrichtenagentur AP sagte. Becker wird verdächtigt, am
Buback-Mord beteiligt gewesen zu sein. Sie wurde 1977 wegen einer
Schießerei zu lebenslanger Haft verurteilt und 1989 von
Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt. Im
Zusammenhang mit Bubacks Tod wurde zunächst auch gegen sie
ermittelt, das Verfahren aber 1980 eingestellt. Es wurde im Jahr
2007 erneut eröffnet. Inzwischen ergab ein Gutachten,
daß ihre DNA-Spuren auf einem Bekennerschreiben zum Fall
Buback waren.
(AP/jW)
(AP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland