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Aus: Ausgabe vom 09.10.2009, Seite 2 / Inland

Verwaltungsgericht stoppt »Gesinnungstests«

Münster/Düsseldorf. Der sogenannte Gesinnungstest für Ausländer in Nord­rhein-Westfalen ist in der aktuellen Form nicht rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Münster wies am Donnerstag das Ausländeramt der Stadt Münster an, den Fragebogen zu vernichten. Ein aus Marokko stammender Student hatte dagegen geklagt. Das Gericht monierte, der Student sei nicht über die Rechtsgrundlage des Tests informiert worden. Die Weitergabe der Daten an das Landes­kriminalamt und den Verfassungsschutz beanstandete es hingegen nicht.

Mit dem Test würden die im Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 festgeschriebenen vorbeugenden Maßnahmen umgesetzt, hatte das NRW-Innenministerium die Maßnahme begründet.(ddp/jW)