Zum Inhalt der Seite

Verwaltungsgericht stoppt »Gesinnungstests«

Münster/Düsseldorf. Der sogenannte Gesinnungstest für Ausländer in Nord­rhein-Westfalen ist in der aktuellen Form nicht rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Münster wies am Donnerstag das Ausländeramt der Stadt Münster an, den Fragebogen zu vernichten. Ein aus Marokko stammender Student hatte dagegen geklagt. Das Gericht monierte, der Student sei nicht über die Rechtsgrundlage des Tests informiert worden. Die Weitergabe der Daten an das Landes­kriminalamt und den Verfassungsschutz beanstandete es hingegen nicht.

Mit dem Test würden die im Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 festgeschriebenen vorbeugenden Maßnahmen umgesetzt, hatte das NRW-Innenministerium die Maßnahme begründet.(ddp/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 09.10.2009, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!