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Suu Kyi darf nicht zu eigener Verhandlung

Rangun. Die myanmarische Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi darf nach Angaben ihres Anwalts am Freitag nicht an der Berufungsverhandlung über ihre Verurteilung zu weiteren 18 Monaten Hausarrest teilnehmen. Suu Kyi habe den Antrag in der vergangenen Woche gestellt, die Polizei habe ihn aber abgelehnt, erklärte der Anwalt Nyan Win am Mittwoch. Das werfe wieder die Frage auf, wie fair dieses Verfahren sei. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.09.2009, Seite 6, Ausland

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