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Tschechien: Weg für Neuwahl frei

Prag. Nach einem Veto des Verfassungsgerichts gegen die im Oktober geplante vorgezogene Parlamentswahl haben die Abgeordneten am Freitag einen Zusatz zur Verfassung verabschiedet. Das Votum mit 149 zu 8 Stimmen wird den Einwänden der Verfassungsrichter gerecht und ermöglicht nun eine Wahl zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 6. und 7. November. Der Zusatz erlaubt die Auflösung des Parlaments, wenn dies von mindestens 120 der 200 Abgeordneten gebilligt wird. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.09.2009, Seite 2, Ausland

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