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Neonaziaufmarsch bleibt verboten

Karlsruhe. Die von Neonazis geplante »Gedenkveranstaltung« für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß in Wunsiedel bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß den Antrag des Veranstalters Jürgen Rieger auf eine einstweilige Anordnung ab. Zuvor hatte das Landratsamt Wunsiedel die für den 22. August 2009 von Neonazianwalt Rieger angemeldete Versammlung mit dem Thema »Gedenken an Rudolf Heß« sowie jede Ersatzveranstaltung im Stadtgebiet verboten. Die Karlsruher Richter werden demnächst auch über die prinzipielle Zulässigkeit der Veranstaltung entscheiden.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.08.2009, Seite 1, Inland

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