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Oma Jackson und der Hautarzt

Knapp sechs Wochen nach dem Tod von Michael Jackson hat ein Gericht in L.A. der 79jährigen Mutter des Popstars das Sorgerecht für dessen drei Kinder zugesprochen. Debbie Rowe, die leibliche Mutter von zweien der drei Kinder, erhält 8,5 Millionen Dollar und ein Besuchsrecht. Darauf hatte sich die ehemalige Krankenschwester außergerichtlich mit der Jackson-Familie geeinigt. Ein Kinderpsychologe soll den beiden Kindern helfen, eine Beziehung zu Rowe aufzubauen, zu der sie bis jetzt keinen Kontakt hatten. Das jüngste Kind des King of Pop wurde von einer Leihmutter zur Welt gebracht, deren Identität nie bekanntgegeben wurde. Unerwartet beantragte bei der Gerichtsanhörung am Montag ein Anwalt von Jacksons Hautarzt Arnold Klein ein »Mitspracherecht« seines Mandanten bei der Erziehung der Kinder. Begründet wurde das mit der »langjährigen Bindung«, die der Mediziner zu den Kindern habe. Seit längerem kursieren Gerüchte, daß Klein der biologische Vater der Kinder sei; Jackson und seine Familie haben dies stets heftig dementiert. Der Richter wies den Antrag zurück. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.08.2009, Seite 13, Feuilleton

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