-
05.08.2009
- → Feuilleton
Oma Jackson und der Hautarzt
Knapp sechs Wochen nach dem Tod von Michael Jackson hat ein Gericht
in L.A. der 79jährigen Mutter des Popstars das Sorgerecht
für dessen drei Kinder zugesprochen. Debbie Rowe, die
leibliche Mutter von zweien der drei Kinder, erhält 8,5
Millionen Dollar und ein Besuchsrecht. Darauf hatte sich die
ehemalige Krankenschwester außergerichtlich mit der
Jackson-Familie geeinigt. Ein Kinderpsychologe soll den beiden
Kindern helfen, eine Beziehung zu Rowe aufzubauen, zu der sie bis
jetzt keinen Kontakt hatten. Das jüngste Kind des King of Pop
wurde von einer Leihmutter zur Welt gebracht, deren Identität
nie bekanntgegeben wurde. Unerwartet beantragte bei der
Gerichtsanhörung am Montag ein Anwalt von Jacksons Hautarzt
Arnold Klein ein »Mitspracherecht« seines Mandanten bei
der Erziehung der Kinder. Begründet wurde das mit der
»langjährigen Bindung«, die der Mediziner zu den
Kindern habe. Seit längerem kursieren Gerüchte, daß
Klein der biologische Vater der Kinder sei; Jackson und seine
Familie haben dies stets heftig dementiert. Der Richter wies den
Antrag zurück. (AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Feuilleton
