-
05.08.2009
- → Antifaschismus
Wahlkampfmusik: NPD-Song ist legal
Berlin. Die Berliner Staatsanwaltschaft wird im Fall des
sogenannten Wahlkämpferliedes auf der Homepage der
rechtsextremen NPD kein Ermittlungsverfahren einleiten. Die
Behörde sehe keine Möglichkeit, die Äußerungen
als strafrechtlich relevant zu werten, sagte Sprecherin Simone
Herbeth auf ddp-Anfrage in Berlin. In dem Lied werden dem
früheren Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in
Deutschland, Michel Friedman, Schläge angedroht. Verteiler von
Wahlkampfmaterial werden mit den Zeilen aufgemuntert, »bei
Himmler, Voigt und Rommel, da wirft man gerne ein,
Briefkastendeckel trommelnd, hau ich Friedman eine rein«.
Heinrich Himmler war SS-Chef im Dritten Reich, Erwin Rommel war
Generalfeldmarschall der Wehrmacht. Udo Voigt ist NPD-Chef.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Antifaschismus
