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Mehr Rechte für Beschneidungsopfer

Karlsruhe. Opfer von weiblicher Genitalverstümmelung oder Zwangsheirat sollen künftig vor Gericht mehr Rechte haben. Ein Gesetzentwurf, der in der Nacht zum Freitag vom Bundestag beschlossen wurde, sieht unter anderem vor, daß mehr Opfer als bisher als Nebenkläger auftreten können. Zudem wird der Kreis der Betroffenen erweitert, die einen für sie kostenlosen Anwalt bestellen können. Der Entwurf wurde von CDU/CSU, SPD und FDP unterstützt. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Bei Genitalverstümmelung soll die zehnjährige Verjährungsfrist erst mit dem 18. Lebensjahr der Betroffenen einsetzen. Der Straftatenkatalog für die Zulassung von Nebenklagen soll um sexuellen Mißbrauch und Zwangsheirat erweitert werden.(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.07.2009, Seite 15, Feminismus

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