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29.05.2009
- → Inland
Genmaisverbot bestätigt
Lüneburg/Berlin. Der Anbau der Genmaissorte MON 810 bleibt in
Deutschland verboten. Das Niedersächsische
Oberverwaltungsgericht in Lüneburg lehnte einen Eilantrag des
US-Saatgutkonzerns Monsanto gegen das im April von
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) verfügte
Verbot ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Es bestehe
berechtigter Grund zur Annahme einer Gefährdung für die
Umwelt, hieß es in der Begründung. Mit der Entscheidung
bestätigte das Gericht den Beschluß des
Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. Mai. Die Eilentscheidung
des Senats ist den Angaben zufolge unanfechtbar. Das
Hauptsacheverfahren sei noch beim Verwaltungsgericht Braunschweig
anhängig. Das Urteil bedeute, kommentierte Aigner, daß
bis zur Entscheidung in Braunschweig MON810 in Deutschland nicht
kommerziell angebaut werden dürfe. (ddp/jW)Björn
Kietzmann
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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