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Aus: Ausgabe vom 16.05.2009, Seite 5 / Inland

Pfändungsschutz eingeführt

Berlin. Zum Lebensunterhalt benötigtes Geld darf künftig auch dann nicht gepfändet werden, wenn es auf ein Girokonto überwiesen wird. Voraussetzung ist, daß der Schuldner die Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto beantragt. Die gesetzliche Grundlage dafür hat der Bundesrat am Freitag geschaffen. Der Schutz umfaßt auch Sozialleistungen und das Kindergeld.

(AP/jW)