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Der Nippel und das Recht

Die Justiz in den USA beschäftigt sich weiter mit »Nipplegate«. Wer es nicht weiß: Am 1. Februar 2004 sahen um die 90 Millionen Fernsehzuschauer in der Halbzeitpause des »Super Bowl« die rechte Brust der Popsängerin Janet Jackson. Sie trug ein Duett mit dem Kollegen Justin Timberlake vor. In den neun Sechzehntelsekunden, die sie entblößt war, sang er: »Gonna have you naked by the end of this song« (bis zum Ende dieses Songs werde ich dich nackt haben). Obwohl es soweit nicht kam, verurteilte die Medienkontrollkommission (FCC) den Sender CBS zur Zahlung von 550000 Dollar. Die höchste Geldbuße, die je gegen einen US-TV-Sender verhängt wurde. CBS ging in Berufung. Drei Jahre lang verhandelte ein Bundesgericht in Philadelphia. Im Juli 2008 hob es die Strafe der FCC auf. Die FCC habe mit ihrer Jahrzehnte währenden Praxis gebrochen, Geldbußen nur zu verhängen, wenn das Beanstandete ein regelrechter Schock für die Zuschauer gewesen sei, entschieden die Richter. Eine knappe Sekunde gepiercte Brust (der Warzenhof zur Hälfte von kurvigen Sonnenstrahlen verdeckt) schocke nicht regelrecht. Die im Herbst 2008 amtierende Bush-Regierung sah das anders und rief in der Sache das Oberste Gericht an, den Supreme Court. Dessen neun Richter haben nun entschieden, den Fall ans Berufungsgericht in Philadelphia zurückgehen zu lassen. Es muß nun prüfen, ob CBS nicht doch zahlen soll.

(AFP/AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.05.2009, Seite 12, Feuilleton

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