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Gendiagnostikgesetz beschlossen

Berlin. Der Bundestag hat am Freitag das neue Gendiagnostikgesetz beschlossen. Für die von der Bundesregierung eingebrachte Vorlage stimmten Union, SPD und FDP, dagegen votierten die Grünen. Die Linkspartei enthielt sich. Genetische Untersuchungen dürfen demnach nur mit Einwilligung der zu untersuchenden Person und ausschließlich von Ärzten vorgenommen werden. Verstöße sollen mit einem Bußgeld bis zu 300000 Euro oder bis zu einjähriger Haft bestraft werden. Vorgeburtliche Untersuchungen werden auf rein medizinische Zwecke beschränkt; heimliche Vaterschaftstests sind ebenso verboten wie Untersuchungen auf Krankheiten, die erst nach Vollendung des 18. Lebensjahrs ausbrechen könnten.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.04.2009, Seite 5, Inland

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