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Aus: Ausgabe vom 25.04.2009, Seite 12 / Feuilleton

Verzwickt

Am 5. Mai urteilt das Bundesverfassungsgericht ob Dreifach-Nachnamen weiterhin verboten sein sollen. Dagegen hat eine Frau, die nach der Heirat unbedingt Frieda Rosemarie Kunz-Hallstein-Thahlheim heißen möchte, Klage eingereicht. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betonte dagegen, ein Nachname diene »nicht nur der Selbstverwirklichung«.

(ddp/jW)

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