Zum Inhalt der Seite

Volles Insolvenzgeld auch bei Lohnverzicht

Kassel. Bei der Pleite eines Unternehmens dürfen die Beschäftigten nicht dafür bestraft werden, daß sie ihre Arbeitsplätze zuvor per Lohnverzicht zu retten versucht haben. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Mittwoch muß die Arbeitsagentur das Insolvenzgeld so berechnen, als hätte es nie einen Sanierungstarifvertrag gegeben. Allerdings muß dazu ein solcher Tarifvertrag von der Gewerkschaft angesichts der drohenden Insolvenz gekündigt werden (Az.: B 11 AL 8/08 R). (ddp/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 06.03.2009, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen