06.03.2009 / Inland / Seite 5
Volles Insolvenzgeld auch bei Lohnverzicht
Kassel. Bei der Pleite eines Unternehmens dürfen die
Beschäftigten nicht dafür bestraft werden, daß sie
ihre Arbeitsplätze zuvor per Lohnverzicht zu retten versucht
haben. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom
Mittwoch muß die Arbeitsagentur das Insolvenzgeld so
berechnen, als hätte es nie einen Sanierungstarifvertrag
gegeben. Allerdings muß dazu ein solcher Tarifvertrag von der
Gewerkschaft angesichts der drohenden Insolvenz gekündigt
werden (Az.: B 11 AL 8/08 R). (ddp/jW)
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