Aus: Ausgabe vom 30.12.2008, Seite 12	/ Feuilleton
Kein Eingriff in Arbeitskampf
										Worüber sonst keine Zeitung berichtete: Am Dienstag vor Weihnachten verhandelte das Arbeitsgericht Berlin den Antrag des Deutschen Bühnenvereins, die Orchesterstreiks zu verbieten. Nach zwei Streikwellen an insgesamt 27 Standorten hatte die Gewerkschaft Deutsche Orchestervereinigung die Aktionen vor Weihnachten planmäßig beendet und den Bühnenverein zu weiteren Verhandlungen aufgefordert. Das Gericht fand nichts mehr zu entscheiden, lehnte es aber ab, zum Tarifstreit einen »richterlichen Hinweis« zu geben, um nicht in die Tarifautonomie einzugreifen. Im Übrigen sei ein Arbeitskampf legitim, wenn Tarifverhandlungen gescheitert sind. Tarife könne kein Gericht entscheiden. 
Streitpunkt bleibt die Anpassung der Orchester an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst. Der Verhandlungsführer der Gewerkschaft, Gerald Mertens, hofft, daß man sich im Januar einigen kann.(sis)
			Streitpunkt bleibt die Anpassung der Orchester an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst. Der Verhandlungsführer der Gewerkschaft, Gerald Mertens, hofft, daß man sich im Januar einigen kann.(sis)
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