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Kritik an Urteil zu Brechmitteln

Frankfurt/Main. Der Freispruch für einen Arzt im Prozeß um den Einsatz von Brechmitteln stößt unter Medizinern auf Kritik: Ein Urteil nach dem Motto »Unwissenheit schützt vor Strafe« widerspreche seinem Rechtsverständnis, sagte der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, der Frankfurter Rundschau (Dienstagausgabe). Das Landgericht Bremen hatte den Auftragsarzt der Polizei vergangene Woche vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen, weil er unerfahren und überfordert gewesen sei. Der Mediziner hatte Ende 2004 einem mutmaßlichen Rauschgifthändler Brechsirup und Wasser eingeflößt, um an möglicherweise verschluckte Kokainkügelchen zu gelangen. Der Afrikaner starb an den Folgen des Einsatzes. Montgomery sagte, wenn ein Arzt die Folgen seines Handelns nicht abschätzen könne, dürfe er den Einsatz erst gar nicht beginnen. »Ich darf auch nicht plötzlich Herzen transplantieren«, sagte der Radiologe, der schon vor Jahren den Einsatz von Brechmitteln verurteilt hatte. »Gott sei Dank ist dieser Unsinn inzwischen gestoppt worden.« (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.12.2008, Seite 4, Inland

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