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Sonstiges: Berufsverbot
Kiel. Wegen Tierquälerei hat das Landgericht Kiel die Dressurreiterin Christine W. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie einem dreijährigen Pferdehaltungsverbot verurteilt. Der 60jährigen, Neunte beim Weltcup-Finale 1992, wurde zudem für drei Jahre der berufsmäßige Umgang mit Pferden verboten. Das Urteil wurde von der Angeklagten akzeptiert und ist somit rechtskräftig. Christine W. war in 15 Fällen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Für besondere Empörung hatten Videoaufnahmen vom vergangenen September gesorgt. Darauf war zu sehen, wie Christine W. ein Pferd binnen einer halben Stunde mehr als 450mal mit der Peitsche schlägt. (sid/jW)
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