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Kein »Hartz IV« für Asylbewerber

Kassel. Nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) ist es rechtmäßig, daß Asylbewerber und geduldete Ausländer grundsätzlich keine Hartz-IV-Leistungen bekommen können. Es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, daß diese Menschen nur die zumeist niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen dürften, entschieden die Kasseler Richter am Donnerstag. Ziel der Hartz-IV-Gesetze sei es, die Hilfeempfänger möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, erklärte der Senat. Ausländer, die nicht dauerhaft in Deutschland leben, dürften deshalb ausgeschlossen werden.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.11.2008, Seite 2, Inland

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