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Kein ALG-II bei Zweitausbildung

Kassel. Bei einer Zweitausbildung gibt es kein Arbeitslosengeld-II. Wer einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlerne, könne grundsätzlich keine »Hartz-IV-Leistungen« bekommen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil. Das gelte auch dann, wenn Auszubildende keinen Anspruch auf BAföG oder Ausbildungsbeihilfe haben – etwa, weil sie schon eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.10.2008, Seite 5, Inland

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