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Besserer Schutz vor Telefonwerbung

Berlin. Verbraucher sollen künftig besser vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloß am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Demnach sollen Kunden ein Widerrufsrecht für alle Verträge bekommen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verbraucherschützer hatten dagegen gefordert, daß Verträge nur nach schriftlicher Bestätigung des Kunden gelten sollten. Das Gesetz soll im Herbst im Bundestag beraten werden und voraussichtlich Anfang 2009 in Kraft treten. Darum wird klargestellt, daß Werbeanrufe nur zulässig sind, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, diese erhalten zu wollen.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 31.07.2008, Seite 4, Inland

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