Zum Inhalt der Seite

Verfahren gegen Antifa eingestellt

Berlin. Das Amtsgericht Tiergarten hat am Mittwoch das Verfahren gegen einen 23jährigen Demonstranten gegen Auflagen eingestellt. Dem Antifaschisten war vorgeworfen worden, bei einer Gegendemonstration zu einem Neonaziaufmarsch in Rudow im Dezember mit einer Fahnenstange gegen Polizisten vorgegangen zu sein. Das im Verfahren vorgeführte Polizeivideo konnte die Anklage jedoch nicht erhärten. Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt bei einer Blockade am Rande der Demonstration muß der 23jährige dennoch 120 Sozialstunden leisten. (jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 18.07.2008, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!