Zum Inhalt der Seite

Gericht verbietet NPD-Veranstaltung

München. Der NPD-Landesverband Bayern darf am 14. September keine Landtagswahlveranstaltung in der Bamberger Stadthalle abhalten. Der Baye­rische Verwaltungsgerichtshof in München gab in einem am Mittwoch veröffentlichten Eilbeschluß einer Beschwerde der Stadt Bamberg gegen eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom März statt. Da an diesem Termin in einem benachbarten Saal ein Konzert stattfinde, »wäre ein Konflikt unvermeidlich«, da eine räumliche Trennung mit zumutbarem Aufwand nicht zu bewerkstelligen sei, urteilten die Richter. Auch für von der NPD vorgeschlagene Ersatztermine bestehe kein Anspruch auf Überlassung der Stadthalle. Das bedeute aber nicht, daß der Partei die Nutzung öffentlicher Räume generell untersagt werden könne, hieß es weiter.

(ddp/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 19.06.2008, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!