Zum Inhalt der Seite

Bayerns Regierung will Einbruch legitimieren

Berlin. Bayern will die vorgesehenen Beschränkungen für Onlinedurchsuchungen aushebeln. Die Landesregierung brachte am Freitag einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, der das Eindringen in Wohnungen zur Installation von Überwachungssoftware vorsieht. Durch eine Verankerung des Fahndungsinstruments in der Strafprozeßordnung soll der Anwendungsbereich zudem noch weiter gefaßt werden und nicht nur die Durchsuchung privater Computer zur Verhinderung von Terroranschlägen, sondern auch zur Strafverfolgung ermöglichen. Die Bundesregierung hatte in der vergangenen Woche das Gesetz zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundeskriminalamts beschlossen, das die Onlinedurchsuchung ermöglicht, nicht jedoch das Eindringen in Wohnungen.
(AP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 14.06.2008, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!