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Sieg gegen Siemens in zweiter Instanz

Düsseldorf. Der Siemens-Konzern muß fünf Mitarbeiter der vom Handyhersteller BenQ in die Pleite geschickten deutschen Standorte einem Gerichtsurteil zufolge wieder einstellen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied am Dienstag, die Widersprüche der Beschäftigten gegen den Betriebsübergang der Siemens-Mobilfunksparte auf den taiwanesischen Konzern BenQ seien rechtswirksam. Allerdings ließ das Gericht die Revision am Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu. Nach Überzeugung des Düsseldorfer Ge­richts hat das Informationsschreiben des Siemens-Konzerns an die betroffenen Mitarbeiter nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. So sei den Mitarbeitern nicht mitgeteilt worden, daß es sich bei dem Erwerber nicht um den Mutterkonzern BenQ handele, sondern lediglich um eine deutsche Tochtergesellschaft mit einem Haftungskapital von gerade 50000 Euro. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.04.2008, Seite 2, Inland

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