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Kopftuch-Urteil in der Schweiz

Lausanne. Das Tragen eines Kopftuchs ist für sich allein kein Grund, um ein Einbürgerungsgesuch abzulehnen. Dies entschied das Schweizer Bundesgericht und billigte zwei Beschwerden gegen die Nichteinbürgerung einer Türkin und eines Bosniers in den beiden Aargauer Gemeinden Buchs und Birr. Die sie betreffenden negativen Einbürgerungsbeschlüssen waren von den zuständigen Gemeinden einzig mit dem Tragen des Kopftuches als religiöses Symbol begründet worden. Daraus ergebe sich eine rechtsungleiche und damit diskriminierende Behandlung der Einbürgerungswilligen, erklärte das Gericht.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.03.2008, Seite 6, Ausland

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