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Vaterschaften unter Verdacht

Berlin. Behörden können künftig bestimmte Vaterschaften vor Gericht anfechten. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einem entsprechenden Gesetzesbeschluß des Bundestages zu. Damit soll sogenannten Scheinvaterschaften ein Riegel vorgeschoben werden, in denen ein deutscher Mann formal die Vaterschaft für ein Kind übernommen hat, um die Mutter vor der Ausweisung zu bewahren. Danach sollen Vaterschaftsanerkennungen, bei denen weder eine »sozial-familiäre Vater-Kind-Beziehung noch eine biologische Vaterschaft« vorliegen und die »Folgen für den Aufenthaltsstatus« haben, gerichtlich überprüft werden können. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.02.2008, Seite 5, Inland

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