-
16.02.2008
- → Inland
Gesetz für längeres ALG I beschlossen
Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag der Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Ältere zugestimmt. Für Erwerbslose im Alter von 50 bis 54 Jahren erhöht sich mit der Neuregelung die maximale Bezugsdauer des ALG I auf 15 Monate. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 30 Monaten. Ab 55 Jahren verlängert sich die Zahldauer auf 18 Monate, wenn 36 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden können. Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch dann auf die Höchstzahldauer von 24 Monaten. Bedingung dafür sind 48 Monate Vorversicherungszeit. Anspruchsberechtigte brauchen keinen besonderen Antrag zu stellen, die Bundesagentur wird Zahlungsverlängerungen rückwirkend zum 1. Januar automatisch veranlassen. Ebenfalls beschlossen wurde die Nachfolgebestimmung zur sogenannten 58er-Regelung, wonach ALG-II-Beziehern bis zum 63. Lebensjahr keine Frühverrentung mit Abschlägen verordnet werden kann.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland