Leserbrief zum Artikel Antisemitismus-Definition: Argumente gegen Diffamierung
vom 31.03.2021:
Unklare Beschlusslage
In dem ausführlichen und gründlich recherchierten Beitrag von Knut Mellenthin heißt es, die IHRA-Definition sei am 26. Mai 2016 bei einer Vollversammlung in Bukarest »angenommen« worden. Mit dem Begriff »angenommen« verbindet vermutlich jeder Leser die Vorstellung, sie sei mehrheitlich beschlossen worden. Dies ist aber alles andere als gewiss. Denn das in diesen Angelegenheiten federführende Auswärtige Amt verweigert dazu jede Auskunft. Die Weigerung liegt mir schriftlich vor und umfaßt vier Seiten. Die seinerzeit vom IHRA-Büro nach der Konferenz veröffentlichte Pressemitteilung wurde von vielen Medien gutgläubig übernommen, aber von niemandem hinterfragt.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 08.04.2021.