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Leserbrief zum Artikel Kommentar: Leicht zu begreifen vom 12.01.2021:

FDJ auf »Beitrittsgebiet« nie verboten

Die Geschäftsführung der Freien Deutschen Jugend (fdj; so schrieb sie sich nach den Ereignissen 1989 und ihrem letzten großen Kongress 1990 in Brandenburg) hat zur Klärung einer möglichen Ausweitung eines Verbots der FDJ, wie es in der alten BRD galt, auf das Territorium der DDR, was viele FDJler befürchteten, einen Brief an den damaligen Innenminister Manfred Kanther (CDU) geschrieben. Die Antwort war juristisch begründet: Nein, das Verbot der FDJ (West) wird nicht auf das Territorium der DDR ausgeweitet. Ich war damals auch mit dieser Frage in der Geschäftsstelle der fdj beschäftigt und weiß, dass die Dokumente (Anfrage der fdj und Antwort des Innenministers Kanther, CDU) dazu nach der mehrmaligen Reduzierung der Mittel und Kräfte der FDJ/fdj ins Archiv der FDJ gegeben wurden, was in die Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR (SAPMO) Eingang fand. Dort kann man die Vorgänge nachlesen. Es ist also klar: Egal, ob maßgebliche Kräfte der »kämpfenden Jugend« in der BRD – sie kämpfte in der alten BRD für die Wiederzulassung der FDJ und gegen das Verbot der KPD – Positionen und Funktionen in der Leitung der FDJ/fdj (und hier mal zur Klarstellung: FDJ-Ost) übernommen haben – es gab nach dem »Beitritt der DDR« zur BRD nach 1990 kein Verbot der FDJ und ihrer Symbole, einschließlich der Verbandskleidung.
Hans-Jürgen Schwebke
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