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Leserbrief zum Artikel Maskenpflicht: Hessen verschärft Strafen vom 14.08.2020:

Nicht durchsetzbar

Das Bußgeld bezüglich der Maskenpflicht lässt sich nicht eintreiben. Ein Fallbeispiel: Im Zug von Leipzig nach Döbeln sind jeden Tag mehrere Dumme, die die Maske nicht zu tragen gewillt sind. Man kennt die Köpfe der Dummen schon lange. Soll die Schaffnerin, die auch nichts von der Maskenpflicht hält, sich mit jenen Gleichtickenden befassen? Soll sie den besagten Dummen womöglich bis zur Haustür in Beucha oder andernorts folgen? Gleiches gilt für Supermärkte usw. Wegen 50 Euro wird es keine Polizeieinsätze geben, um die Personalien von Dummen festzustellen für die Bußgelderhebung.
Henning Gans, Leipzig
Veröffentlicht in der jungen Welt am 27.08.2020.