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Leserbrief zum Artikel Parteien: »Rasse« in Grundgesetz streichen vom 11.06.2020:

Aufklärung nicht abgeschlossen

Die vorzugsweise grüne Symbolpolitik ist freilich ausgemacht. Und natürlich stimmt es: »Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.« Gleichwohl, was hat der Terminus »Rasse« (noch) in unserer Verfassung zu suchen, wenn es denn – wissenschaftlich belegt – nur ein- und dieselbe menschliche Rasse gibt? Das tiefersitzende Problem stellen jene Mitstreiter dar, die sich leider nur allzugern einer grundsätzlich reaktionären und archaischen Denk- und Lesart bedienen. Mit Verlaub stellt sich also wenigstens erfahrungsberechtigt die Frage, ob zumindest der juristische Horizont, die juristische Blickweite bei allen ausreicht für eine vom Grundgesetz insinuierte, wiewohl fürwahr identifizierte Gleichberechtigung der menschlichen Würde, bliebe uns das unbestritten differenzierende Unwort »Rasse« auch nur deskriptiv erhalten. Die Aufklärung des Menschen ist freilich nicht abgeschlossen, sie muss und sie wird immer weitergehen. Valide Erkenntnisse, Wahrheit und Richtigkeit einer Aussage sollten dabei unbedingt ein dementsprechendes juristisches Echo finden. Sonst drohen Recht und Rechtsprechung ihre Grundreferenz zu verlieren. Eine deutlich schlimmere Vorstellung als die, eine (weitere) Grundgesetzänderung vornehmen zu müssen.
Matthias Bartsch, Lichtenau
Veröffentlicht in der jungen Welt am 16.06.2020.