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Leserbriefe

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Leserbrief zum Artikel Willkür im Rechtsstaat: »Das ist eine Wortschöpfung des Repressionsapparates« vom 01.10.2019:

Warten auf Eingebung

Ach ja, die passive Bewaffnung. Gibt es denn diese juristische Missgeburt immer noch? Dazu meine Erfahrung damit. Als ich erfahren habe, dass Helme juristisch als Waffen angesehen werden, wurde ich als gesetzestreuer Bürger aktiv. Beim damaligen für mich zuständigen Landratsamt beantragte ich für meinen Mofahelm, eine Waffe, einen Waffenschein. Gleichzeitig bat ich die Behörde um Aufklärung bei folgendem Problem. Was mache ich, wenn ich mit Mofa und Helm auf der Kaiserstraße entlangfahre, und mir kommt eine Demo entgegen? Fahre ich einfach weiter und mache mich strafbar, weil ich ohne Waffenschein eine Waffe, also meinen Helm, trage, oder setze ich diesen ab und mache mich strafbar, weil ich ohne Helm Mofa fahre? Es dauerte viele Tage, bis ich angerufen und gefragt wurde, ob mein Schreiben ernst gemeint sei. Ich entgegnete empört, dass ich als gesetzestreuer Bürger mich an Gesetze halten würde und es mir darum fernliege, mich über Behörden lustig zu machen, und bat um Beantwortung meiner Frage. Seit über 40 Jahren warte ich jetzt darauf. Vermutlich wartet das Landratsamt wie Aloisius immer noch auf die göttlichen Eingebungen.
Wolfgang Seibt, Wettenberg
Veröffentlicht in der jungen Welt am 03.10.2019.