Leserbrief zum Artikel Deutlich mehr Fälle von Polizeigewalt
vom 27.07.2019:
Abenteuerlich gut abgesprochen
Der Vorwurf (im Original): »Verstoß gegen das Versammlungsgesetz« – mit meinem vor 19 Jahren abgelegten alten Ehenamen –, dies im ersten Anschreiben, dann berichtigt im zweiten Schreiben: »Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Widerstand gegen Vollzugsbeamte«, und der dritte Vorwurf, nachgereicht nach meiner Strafanzeige gegen die am Übergriff beteiligten Polizisten wegen »Körperverletzung im Amt«; der Spieß wurde also umgedreht und der Vorwurf der »Körperverletzung« erhoben.
Das Protokoll der betreffenden Polizisten ist abenteuerlich gut miteinander abgesprochen – gespickt mit Lügen!
Zum zweiten Mal versuchte der Oberstaatsanwalt Fenner das Verfahren gegen die am Übergriff beteiligten Polizeibeamten einzustellen, dann das Verfahren gegen mich plötzlich auch, was ich aber beides abgelehnt habe!
Man kann gespannt sein, wie nun die Berliner Generalstaatsanwältin auf meine abgegebene – schriftliche – Beschwerde reagiert!