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Leserbriefe

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Leserbrief zum Artikel DDR-Flüchtlinge können entschädigt werden vom 25.07.2019:

Wer hat das Gericht beraten?

Dass die Grenze zu Westberlin vermint war, ist doch eine neue Erkenntnis des Gerichtes! Vermint war die Westgrenze der DDR, aber nur bis 1984. Wer hat denn die Minen ausgelöst, die der Kläger während seiner Flucht hörte? Warum haben ihn die Soldaten, die ihn mit dem »Maschinengewehr« bedrohten, nicht festgenommen? Waren die Sperranlagen nach DDR-Recht »rechtsstaatswidrig«?
Bernd Dehn
Weitere Leserbriefe zu diesem Artikel:
  • Keine Gerechtigkeit

    Jetzt verlangt der Flüchtling doch tatsächlich eine Entschädigung für seine Republikflucht, raffiniert. Da müssen die dagebliebenen Bürger ja das Doppelte beantragen. Was haben wir lange Zeit erdulden...
    Helga Wenzel, Berlin
  • Propaganda

    Die Entschädigungslüge ist so alt wie die BRD und ist eine reine Propagandalüge, die einzig den Zweck verfolgt, die DDR schlechtzureden!...
    Emil S., Erfurt