Leserbrief zum Artikel DDR-Flüchtlinge können entschädigt werden
vom 25.07.2019:
Wer hat das Gericht beraten?
Dass die Grenze zu Westberlin vermint war, ist doch eine neue Erkenntnis des Gerichtes! Vermint war die Westgrenze der DDR, aber nur bis 1984. Wer hat denn die Minen ausgelöst, die der Kläger während seiner Flucht hörte? Warum haben ihn die Soldaten, die ihn mit dem »Maschinengewehr« bedrohten, nicht festgenommen? Waren die Sperranlagen nach DDR-Recht »rechtsstaatswidrig«?