Leserbrief zum Artikel Polizei Sachsen: »Zum Handlanger von Pegida gemacht«
vom 21.08.2018:
Gegendemonstranten
Gegendemonstranten werden natürlich anders behandelt als Demonstranten, denn das Demonstrationsrecht gilt für alle Gruppen d. h. wer die Demonstration zuerst anmeldet, genießt das Vorrecht. Wenn Gegendemonstranten eine zuerst angemeldete Demonstration behindern oder gar zu verhindern suchen, greift die Polizei ein. Wenn beide Gruppen an unterschiedlichen Orten demonstrieren würden, ohne dass sie sich begegnen oder gar stören, wäre alles in Ordnung. Im übrigen: Wer einzelne Personen filmt oder fotografiert muss, diese Personen um Erlaubnis bitten laut DSGV. Die Polizei darf, um eventuelle Straftaten zu dokumentieren, fotografieren und filmen.