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Leserbriefe

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Leserbrief zum Artikel USA gegen Iran: Strafen erneuert vom 07.08.2018:

Weder Sanktion noch Strafe

Wir sollten vermeiden, in Zusammenhang mit willkürlichen Wirtschaftsembargos die Begriffe »Strafen« oder »Sanktionen« zu gebrauchen wie im gestrigen, ansonsten wie immer guten Iran-Artikel von Knut Mellenthin. Von »Sanktionen« kann man ja nur reden, wenn eine Institution sie verhängt, die dazu autorisiert ist, wie z. B. der UN-Sicherheitsrat. Dann können sie zwar immer noch ungerechtfertigt sein, aber der Begriff würde passen. Wir sollten aber weder der Trump-Administration im Falle Iran noch der EU im Fall von Syrien oder Russland eine solche Autorität zubilligen. Und »Strafen« sollten wir es gleich zweimal nicht nennen, da wir damit ja akzeptieren, dass es irgendeine strafbare Handlung gab. Wir sollten all diese Akte, die letztlich eine Form von Handelskrieg darstellen, als »aggressive Wirtschaftsblockaden« oder »Embargomaßnahmen« bezeichnen.
Joachim Guilliard
Veröffentlicht in der jungen Welt am 10.08.2018.
Weitere Leserbriefe zu diesem Artikel:
  • Wortwahl der Rechtsbrecher

    Die unbesehene Übernahme der gegnerischen Terminologie – »Strafen« bzw. »Sanktionen« gegen den Iran – ist sehr bedenklich. Von Strafen und Sanktionen ist normalerweise die Rede, wenn auf ein unrechtes...
    Wilhelm Rettler