Leserbrief zum Artikel USA gegen Iran: Strafen erneuert
vom 07.08.2018:
Weder Sanktion noch Strafe
Wir sollten vermeiden, in Zusammenhang mit willkürlichen Wirtschaftsembargos die Begriffe »Strafen« oder »Sanktionen« zu gebrauchen wie im gestrigen, ansonsten wie immer guten Iran-Artikel von Knut Mellenthin. Von »Sanktionen« kann man ja nur reden, wenn eine Institution sie verhängt, die dazu autorisiert ist, wie z. B. der UN-Sicherheitsrat. Dann können sie zwar immer noch ungerechtfertigt sein, aber der Begriff würde passen. Wir sollten aber weder der Trump-Administration im Falle Iran noch der EU im Fall von Syrien oder Russland eine solche Autorität zubilligen. Und »Strafen« sollten wir es gleich zweimal nicht nennen, da wir damit ja akzeptieren, dass es irgendeine strafbare Handlung gab. Wir sollten all diese Akte, die letztlich eine Form von Handelskrieg darstellen, als »aggressive Wirtschaftsblockaden« oder »Embargomaßnahmen« bezeichnen.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 10.08.2018.